BITKOM – Urheberrechts- Abgaben auf USB-Sticks

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Die BITKOM und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf eine Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Das ist in diesem Jahr bereits die zweite Einigung über Urheberrechtsabgaben in diese Richtung.

Bereits im Januar einigten sich Computerhersteller darauf Abgaben in Höhe von 14 Cent auf PCs mit Brennern zu entrichten. Bei USB-Sticks und Speicherkarten sind es nach Angaben der BITKOM 10 Cent, für Mitglieder der BITKOM sind es 8 Cent. Diese Einnahmen gehen an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte und die Verwertungsgesellschaften VG Wort- und VG Bild-Kunst. Die getroffene Einigung gilt für die nächsten 2 Jahre und schafft für alle Anbieter der Speichermedien Planungssicherheit. Die Urheberrechtsabgaben treffen in erster Linie die Käufer, da  sie auf den Verkaufspreis geschlagen werden.

Wer sich fragt was, es mit diesen Abgaben auf sich hat, hier eine kurze Erläuterung: Mit den Urheberrechtsabgaben, die übrigens auch auf Drucker, Scanner und Kopierer gezahlt werden, sollen legale private Kopien von geschützten Inhalten abgegolten werden. Auf den ersten Blick klingen 10 Cent nicht wirklich viel, aber die Masse macht’s. In der Mitteilung der BITKOM heißt es, dass die Verwertungsgesellschaften Abgaben in Höhe von 5 Mio. Euro erwarten können.

Trotz der Einigung über die Urheberrechtsangaben hält die BITKOM das Urheberrecht für verbesserungswürdig und spricht sich gegen pauschale Abgaben im Zeitalter von Web 2.0 aus. Weiter fordert die BITKOM eine Entwicklung neuer Regeln, die dem Internet gerechter werden.

[via BITKOM]

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