
Nach der Tagung des Düsseldorfer Kreises ist die Diskussion um den Google Webtrackingdienst heißer geworden, als sie schon war. Denn der Kreis hat entschieden, dass Google Analytics in der jetzigen Form ein illegales Tool ist.
Der Düsseldorfer Kreis ist eine informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Raum überwachen. Auf dem letzten Treffen vom 26. bis 27. November 2009 wurde beschlossen(PDF),dass bei…
„Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.“
Darüber hinaus ist…
„die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) [...] aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig.“
Dahingehend ist es nun aus der Sicht des Düsseldorfer Kreises eindeutig, dass es sich bei der IP-Adresse um ein persönliches Datum handelt. Dieses sollte geschützt werden. Darum wird Google Analytics in der jetzigen Form als illegal angesehen, da der Dienst die IP-Adressen in der vollen Länge anzeigt. Damit lassen sich theoretisch Nutzerprofile anlegen.
Im Sinne des TMG hat allerdings jeder Nutzer das Recht sich gegen die Erstellung von Nutzprofilen zur wehren. Einsprüche sind umzusetzen – so steht es im TMG. Doch so etwas ist aus meiner Sicht gar nicht so einfach, wie es klingt. Es sei denn Google kürzt von sich aus die IP-Adressen und stellt nur diese verkürzte IP den Nutzern von Analytics zur Verfügung. Alternativ könnte man eine Opt-Out Option anbieten, die jedem Nutzer zur Verfügung gestellt werden sollte, um sich eines Trackings zu entziehen.
Markus Breuer hat in seinem Blog _notizen einen sehr interessanten Artikel über die „Verlogenheit einiger Entwicklungen“ zum Thema Datenschutz auf politischer Ebene veröffentlicht. Darin stellt er seine Position zu der Problematik von IP-Adressen dar und deutet auf die Tendenz der Verteufelung Googles hin. Diese Position ist nachvollziehbar.
Zwar sind die Entscheidungen des Düsseldorfer Kreises nicht verbindlich, doch sollte man sich schon einmal Gedanken um Alternative machen, mit denen man Google Analytics ersetzen kann, um dem Privacy Gütesiegel „Wir speichern nicht!“ zu entsprechen. Vielleicht lenkt Google ja auch ein und es wird wieder legal, wie z.B. eTracker.


















Ich find das alles ziemlich übertrieben.
Google hat zwar durch die Daten irgendwie alles, aber letzendlich doch nichts wirklich.
Ich hab nichts was sich lohnt zu verstecken und ich weiß auch nicht was man verstecken sollte, wenn man nicht gerade auf dubiosen Seiten verweilt.
Ich stimme Martin zu. Das ganze mit Überwachung etc. mag zwar schon nen Teil stimmen, allerdings glaube ich nicht, das Google viel Interesse über das Surf-Verhalten hinaus am User hat.
Ich hab noch einen guten Artikel zu der ganzen Sache gefunden. Klick mich!
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