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DENIC lockert Richtlinien für Top Level Domains

DenicFinden wir bald Blogs mit der wenig aussagekräftigen URL “www.4.de”, “www.m.de” oder “www.w.de”? Ja, ganz bestimmt. Denn die DENIC ändert ab dem 23.10.2009 ihre Richtlinien für die Top Level Domain .de und das bedeutet vielleicht sogar einen neuen URL-Run.

Mit URLs zu handeln, hat sich bei einigen schon als sehr lukrativ heraus gestellt. Jetzt kommt ein Angebot, dem kann wohl kaum jemand widerstehen, der auf diesem Markt tätig ist. Aber auch alle Menschen, die damit liebäugeln sich eine Blogurl zu sichern, bekommen jetzt ganz neue Möglichkeiten.

Bisher galt die Richtlinie, dass eine URL mindestens aus 3 Zeichen bestehen musste. Dazu gehörten die Zahlen 0 bis 9, die Buchstaben a bis z (sowie weitere) und der Bindestrich. Jetzt reicht es, wenn eine URL aus einem Zeichen besteht. Den virtuellen Run auf die URL www.1.de kann ich mir schon lebhaft vorstellen. Schlimmer als eine Horde Frauen beim Schuhausverkauf. Wem jetzt schon die Fingernägel brennen, der bekommt hier die neuen Richtlinien frisch serviert:

  • Eine URL darf aus ein oder zwei Zeichen bestehen.
  • KFZ-Kennzeichen sind möglich.
  • Eine URL darf aus reinen Ziffern zusammengesetzt sein.

Die Regeln für die zu benutzenden Zeichen bleiben erhalten. Auch darf man weiterhin keine Bindestriche am Anfang und am Ende der URL stehen haben und nicht an dritter oder vierter Stelle. Das kollidiert zwar mit den KFZ-Zeichen, steht aber so bei der DENIC. Die maximale Länge einer URL von 63 Zeichen bleibt ebenso bestehen. Das gesamt Regelwerk findet sich bei der DENIC.

Wer sich für eine URL in dieser Richtung interessiert, kann ab dem 23. Oktober 2009 pünktlich ab 9.00 Uhr am Registrierungsverfahren teilnehmen. Hier gilt das Prinzip: First come – First served. Also die erste Anfrage erhält auch die Domain. Aber Achtung: Es gilt für diese Registrierungen ein eigens erstelltes Registrierungssystem, das extra eingerichtet wurde und sich einem ausgiebigen DENIC-Test stellen musste. Demnach erfasst ein elektronischer Zeitstempel den Eingang der Anmeldung.

“Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden.”, so sagt es die DENIC.

Die Anzahl der bereits registrierten Domains kann man auf der Webseite der DENIC mitverfolgen. Da bin ich sicher dabei und schau mir das an. Angeschaut habe ich mir auch noch, warum das Ganze überhaupt initiiert wurde: VW hat in einem Gerichtsverfahren die URL vw.de eingeklagt und damit eine Diskussion zur Lockerung der Richtlinien in Gang gebracht. Auch wenn ich eingangs schrieb “wenig aussagekräftig” so stimmt das natürlich nicht ganz. So eine 7 hat eine ganz besondere Bedeutung und sicher hat jeder auch so seine Lieblingszahl. Auch “mc”, “cd” oder “as” sollte man sich schnell sichern. Ach, überhaupt die ganzen Namenskürzel, die es auf der Welt so gibt. Na, euch fällt sicher auch eine Menge dazu ein…

8 Responses to “DENIC lockert Richtlinien für Top Level Domains”

  1. Paul sagt:

    Wenn man sich den Namen oder das Kürzel einer Marke sichert, wird man sicherlich verklagt und muss die Domain abgeben. mhhh ich freue mich auf den 23. Oktober. =)

  2. Ich mich auch! Die “www.13.de” klingt auch sehr verlockend.

  3. Philip sagt:

    Das sind ja super Neuigkeiten!!! Mich hat es schon immer gestört, dass die Deutsche Bahn als Ausnahme http://www.db.de verwenden durfte, Volkswagen http://www.vw.de jedoch nicht! Daher kann ich es gut verstehen, dass gerade Volkswagen die Lockerung der Richtlinien durchsetzten wollte!

  4. BLICKWERFER sagt:

    Tja Marken-Domains wird man wohl nicht lange sein Eigen nennen dürfen, aber da gibt es ja noch ganz andere Sachen die man sich registrieren lassen kann. Zum Beispiel http://www.wo.de. Alles was ein Gattungsbegriff ist kann erstmal nicht aufgrund einer Markenrechtsverletzung eingeklagt werden. Für Gattungsbegriffe gilt das Prioritätsprinzip, das heisst: Wer zuerst kommt, der malt zuerst.

  5. pare sagt:

    Ich finde es ziemlich blöd, dass sich wieder einige an der Vergabe der neuen Domains bereichern wollen. Wie z.B. SEDO da vorgeht, könnt ihr hier lesen: http://www.domainsmalltalk.com/2009/10/16/einstellige-zweistellige-domains-werden-bei-sedo-versteigert/

    Domainfactory hat z.B. sowas hier im Repertoire:
    “Für die Entgegennahme der Voranmeldung fällt eine erfolgsunabhängige Servicegebühr in Höhe von 25,00 € inkl. ges. Mehrwertsteuer je Gebot (d.h. je Domain) an. Diese Kosten sind auch dann zur Zahlung fällig, wenn keine erfolgreiche Registrierung möglich sein sollte.”

    Wahnsinn!

  6. Ich habe gelesen, dass Registrare für URLs auch die Plätze der Bestellliste für die URLs versteigern, aber keine Garantie geben, ob man die URL bekommmt. Das klingt nach keinem fairen Vergabeverfahren.

    Noch wäre Zeit zu reagieren…

  7. Tobi sagt:

    Merci. Ein schöne Neuigkeit. Schuhe? – Das kommmt mir bekannt vor. *lach*

  8. Ja, da hat mich wohl jemand inspiriert ;-)

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