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Einigung bei Googles Bücherstreit in Sicht

GoogleBooks

Und noch mal Google: Nach langem Streit um mögliche Urheberrechtsverletzungen durch das Einscannen von Büchern und der anschließenden Veröffentlichung bei Google Books ist nun eine überarbeitete Form des Google Book Settlement Agreements einem US-Gericht vorgelegt worden.

Dem ersten Abkommen zufolge sollte Google gegen eine Zahlung von 125 Millionen US-Dollar das Recht erhalten, Bücher von Büchereien und Universitäten eingescannt bei Google Books ins Netz zu stellen. Da diese Vereinbarung auch urheberrechtlich geschützte Werke umfasste, reichte die US-Buchbranche eine Klage ein. Eine neue Vereinbarung muss nun das Gericht bestätigen, weswegen diese überarbeitet wurde. Die Einwände gegen das ursprüngliche Abkommen unterstützen übrigens nicht nur Google-Konkurrenten, sondern auch die französischen und deutschen Buchbranche, mit der jeweiligen Regierung im Hintergrund.

Die nun überarbeitete Version sollte dem Gericht bereits am 9. November vorgelegt werden. Aufgrund einer Fristverlängerung hatten die Parteien jedoch bis zum letzten Freitag, dem 13. November Zeit bekommen. Hoffentlich sind die Entscheidungsträger nicht zu abergläubisch, denn das Abkommen erweitert tatsächlich die Rechte und Möglichkeiten der Autoren. Mit der Google Buchsuche können sie ihre Werke digital anbieten und erlangen dadurch eine weitere kontrollierbare Einnahmequelle. Google selbst spricht von einer bahnbrechenden Vereinbarung.

Nach Zustimmung des Gerichts umfasst die neue Vereinbarung insgesamt fünf Punkte, die sowohl für Verleger als auch die Nutzer von Vorteil sind:

  • Bücher, die nicht mehr verlegt werden, sollen digital zugänglich gemacht werden. Dadurch erlangen die Autoren dieser Werke eine größere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig finden Leser diese Werke trotz ihrer eventuell nur geringen Auflage und können sich eine Vorschau dieser Bücher angucken.
  • Der Erwerb von urheberrechtlich geschützten Büchern wird erweitert, indem Verleger und Autoren das Online-Angebot für geschützte Werke weiter ausbauen und so den elektronischen Markt für Bücher stärken.
  • Für Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und Universitäten soll es Abonnement-Zugänge zu den renommiertesten Bibliotheks-Sammlungen der Welt geben, die den Zugriff auf Millionen von Büchern versprechen.
  • Der Zugang zu den eingescannten Büchern soll an festgelegten Computern in öffentlichen Büchereien und Universitätsbibliotheken kostenlos sein.
  • Durch ein neues und unabhängiges (zudem gemeinnütziges) Register soll die Vergütung aus dem Online-Angebot geregelt werden. Es identifiziert die jeweiligen Rechteinhaber, sammelt und pflegt die Autoren- und Verlagsinformationen und berechnet die Einnahmen aus dem Online-Vertrieb.

Das Prinzip besagt vereinfacht, dass vergriffene Bücher in einer Vorschau kostenlos angezeigt werden. Für eine Vollansicht muss der User dann entsprechend bezahlen. Wermutstropfen bleibt, dass die Vereinbarung bislang nur in den USA Gültigkeit erhält. Für andere Länder müssen die Rechteinhaber die Erweiterung erst einmal ausdrücklich genehmigen.

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