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GEZ-Gebühr auf Büro-PCs – oder doch nicht?

gezDie Verwirrung um die GEZ-Gebühren ist komplett. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil nun entschieden, dass auch auf ausschließlich beruflich genutzte Internet-PCs Gebühren erhoben werden können.

Ganz scheinen die Richter ihrem eigenen Urteil (mit dem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt wurde) anscheinend aber nicht zu trauen. Es lies die Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Vielleicht wollen die Richter aber auch einfach endlich für Klärung sorgen. In der Vergangenheit gab es einige Urteile, die teilweise widersprüchlich ausfielen. So hatte letztes Jahr das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass eine Erhebung einer Rundfunkgebühr auf PCs mit Internetanschluss keine tragfähige Grundlage hätte. Um es allerdings noch mal zu betonen: es geht ausschließlich um beruflich genutzte PCs. Schön wäre, wenn es irgendwann eine einheitliche Regelung für dieses Problem geben würde. Solange ein PC wirklich nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird, kann ich eine Gebührenerhebung nicht nachvollziehen. Vielleicht sollte man die öffentlich rechtlichen Sender in ein Abo-Modell umwandeln. Die Sender müssten wirtschaftlich arbeiten und versuchen, alle Zielgruppen zu bedienen. Die Zuschauer und -Zuhörer hätten die Wahl, ob sie das Angebot der öffentlich rechtlichen wahrnehmen wollen. Probleme mit Büro-PCs gäbe es nicht mehr. Andererseits finde ich es wichtig, dass es in Deutschland gute Informationsmöglichkeiten gibt, die allen zugänglich sind.

One Response to “GEZ-Gebühr auf Büro-PCs – oder doch nicht?”

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  1. [...] Stereopoly.de hat diese Woche über die GEZ-Gebühr für Büro-PCs berichtet und versucht die Verwirrung um die Gebühren etwas zu zerstreuen. [...]


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