
Wieder einmal hat ein Gericht über die Zulässigkeit von GEZ-Gebühren für internetfähige PCs entschieden. Zur Freude aller Nutzer wurde die Zulässigkeit dieser im vorliegenden Fall verneint. Allerdings handelt es sich um einen gewerblich genutzten Rechner.
Geklagt hatte eine Diplomübersetzerin, die für Ihren beruflich verwendeten und internetfähigen PC Rundfunkgebühren bezahlen sollte. Dabei hatte sie ihr Radio am Arbeitsplatz bereits ordnungsgemäß angemeldet. Die Rundfunkanstalt, in diesem Fall der NDR, hat die Gebührenfreiheit für das Zweitgerät nicht anerkannt, da diese nur im privaten Bereich gelte und keine Anwendung bei gewerblichen Geräten habe. Entsprechend müsse für jedes Gerät einzeln bezahlt werden.
Das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig verneinte diese Auslegung in seinem Urteil und bezeichnete das Gerät sehr wohl als gebührenfreies Zweitgerät. Zudem müsse nicht generell für jedes Gerät auch die Rundfunkgebühr bezahlt werden, da die Geräte stets „zum Rundfunkempfang bereit gehalten werden“ müssen. Davon ist im vorliegenden Fall nicht auszugehen, denn “typischerweise werden PCs im beruflichen Bereich zur Kommunikation und Datenverarbeitung und gerade nicht zur Unterhaltung genutzt”.
Interessant ist auch die weitere Anmerkung des Gerichts. Denn es verneint ausdrücklich, dass der NDR aktuell einen “gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung” stellt. Demnach sei es zu bezweifeln, ob der NDR überhaupt seine „Mitglieder“ mit Rundfunkgebühren in Anspruch nehmen darf.
Die Reaktion des NDR auf das Urteil war entsprechend bisheriger Verfahren uneinsichtig. So wurde darauf verwiesen, dass das Urteil nicht anerkannt werde und eine Berufung bevor stehe. Dies ist zu erwarten gewesen, nachdem der NDR es auf die 2001 gegründete Webseite www.gez-abschaffen.de abgesehen hat. Der Autor und Rechtsjournalist wurde aufgrund des Betriebs einer Webseite und dem wahrscheinlichen Besitz eines internetfähigen Rechners bei der GEZ „zwangsangemeldet“. In seinem Blog beschreibt er seitdem seinen Rechtsstreit vor Hamburger Gerichten.


















Endlich mal ein Schlag gegen die GEZ. Der ganze Verein ist mir auch ein Dorn im Auge, denn die wollen Teilweise Gebühren haben, wofür Sie keine Leistung bringen. Das Gericht hat das schon genau erkannt, nicht zuletzt durch die Limitierung des Zugriffes auf die Seiten im Web.
[...] gibt bei Stereopoly.de ein Update zu den erst kürzlich angekündigten Erhöhungen der GEZ-Gebühren. Laut [...]