
Das weit verbreitete Webtracking-Tool Analytics des Suchgiganten Google wird von vielen Blogs und Websites zur Analyse seiner Besucher verwendet. Schließlich ist es sehr praktisch und kostenlos. Doch seit langem schlagen Datenschützer Alarm, dass dieses Tool gegen Datenschutzrichtlinien verstößt.
Google Analytics ist umstritten, da dieses Tool das Surfverhalten von Usern tracken kann. Überdies wird es von vielen Webseitenbetreibern eingesetzt. Wie auch bei der Suche mit Google werden einige Daten von Nutzern festgehalten. Durch die weite Verbreitung von Analytics lässt sich geradezu ein Nutzerprofil über das Surfverhalten und die Interessen erstellen.
Denn neben den besuchten Websites, welche mit Analytics tracken, wird, um überhaupt die Bewegungen verfolgen zu können, die IP-Adresse nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewertet. Neben dem umstrittenen pflanzen von Cookies auf den Userrechnern, ist ein größeres Sorgenkind der Umgang mit den IP-Adressen. Denn diese Adresse ist eine unique ID, die beim Internetprovider gespeichert wird. Der Provider weiß so ganz genau, wann ich online bin und wo ich mich im Netz aufhalte.
Der Datenschutzbeauftragte von Google Germany, Per Meyerdiecks wiegelt die Transparenz der User ab. Denn auch wenn Daten gesammelt werden sollten, woher soll man wissen, wie viele User der Rechner hat. Die gesetzten Cookies werden nach 18 Monaten unumkehrbar gelöscht und die IP-Adressen nach neun Monaten anonymisiert.
Es gibt zwar keine direkte Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der die Nutzerdaten aus datenschutzrechtlichen Gründen unter Verschluss halten muss (und für einen bestimmten Zeitraum speichert) und Google. Dennoch gibt es zurzeit eine große Diskussion in der es darum geht, ob es sich bei der IP-Adresse um eine private oder anonyme Information handelt. Bereits 2008 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zusammen mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu einer Prüfung des Google Dienstes aufgerufen.
In diesem Kontext wurde eine Untersuchung in Schleswig-Holstein über die Nutzung von Analytics durchgeführt. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein und Leiter des ULD war wohl über die Verbreitung des Tools verblüfft. Sogar renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern, ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche. Auch politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein.” Über die Problematik des Umgangs mit sensiblen Daten in politischen Parteien haben wir auf STEROPOLY bereits berichtet.
Im Rahmen eines aktuellen Falls hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Datensammelpraxis vieler gesetzlicher Krankenkassen auf deren Websites kritisiert. Das Referat III (Sozialwesen, Mitarbeiterdatenschutz) von Schaar hat viele Kassen schriftlich ermahnt, nicht mehr auf den Tracking-Dienst Google Analytics zur Erfolgskontrolle zu setzen.
Die Zukunft der Benutzung von Googles Analytics steht in den Sternen. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht sich dafür einsetzt vermutet sogar, dass Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden könnten. Dieses wäre laut Paragraf 16, Absatz 3 des Telemediengesetzes rechtens. Denn der Betreiber einer Website handelt Ordnungswidrig, wenn er die Nutzer des Angebots nicht über den kommerziellen Charakter informiert.
Zitat aus dem Artikel von Carsten Ulbricht:
Im Falle der Erhebung, Verwendung oder Nicht-Löschung personenbezogener Daten kann, wenn insoweit gegen § 15 TMG verstoßen wird, nach § 16 Abs.3 TMG ein Bussgeld von bis zu 50.000 € verhängt werden.
Das ULD sieht solch ein Strafmaß als nicht zwingend erforderlich, doch sehen sie den Einsatz von Analytics als rechtswidrig an. Mithilfe von Gütesiegeln könnten, nach Ansicht des ULD, Webseitenbetreiber eine Analytics freie Seite zertifizieren lassen.
Eine Option, um Analytics weiter nutzen zu können, wäre zum Beispiel die Anmeldung von Websites auf seethestats, wie in einem Artikel auf thenextweb vorschgeschlagen wurde. Damit kann auf jeden Fall mehr Transparenz hergestellt werden. Wer sich ein wenig vor dem Datenkrakentum schützen möchte, kann dies durch das abstellen von Javascript und der Annahme von Cookies sowie des Einsatzes von NoScript tun.
Was mit Google Analytics in Deutschland geschehen wird, das wird sich zum Teil im Laufe der nächsten Zeit bei einer Sitzung des Düsseldorfer Kreises zeigen. Dieser will einen Forderungskatalog vorlegen, den Webseitenbetreiber zu erfüllen haben, um weiterhin legal Analysewerkzeuge einsetzen zu dürfen.
Für meinen Teil halte ich die Analysewerkeuge nicht für so bedrohlich, wie viele Datenschützer sie heraufbeschwören. Solange Google sich zum einen an die eigenen Datenschutzbestimmungen hält und zum anderen diese noch etwas weiter vorantreibt, sodass alle Nutzer wissen, was von ihnen gespeichert wird und was nicht. Auch das Opt-Out wäre in diesem Sinne eine sinnvoller Schritt.


















Wirklich guter Artikel Herr Floemer. Sie erlangen langsam aber sicher den Titel “mein lieblings blogger”
Lieber Herr Floemer,
ich liebe Blogs und bin ein grosser Anhänger dessen was im Zuge des sogenannten Web 2.0 so passiert. Insofern begrüsse ich es, dass jeder die Freiheit hat, im Internet zu schreiben.
Sorry, aber so geht das nicht. Bevor Sie hier etwas über vermeintliche Aussagen von mir schreiben, wäre es doch das Mindeste gewesen meinen entsprechenden Blogbeitrag zu lesen. Im Rahmen einer entsprechenden Recherche (die vor solchen Aussagen eigent, kolich das Mindeste ist) hätten Sie gelesen, dass ich mich nicht im Geringsten für irgendwelche Bussgelder einsetze, sondern unter der Annahme verschiedener Voraussetzungen erläutere, dass das Gesetz einen entsprechenden Verstoss gegen datenschutzrechtliche Vorgaben mit einem entsprechenden Bussgeld belegt. Das ich das angesichts der unklaren Rechtslage nicht gut finde, kann man glaube ich auch ganz gut aus dem Artikel herauslesen.
Das Ganze hat damit angefangen, dass die Zeit Online unter Hinweis auf meinen Beitrag (leider recht verkürzt und auch ohne mich vorher mal zu der Frage zu interviewen) über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics geschrieben hat. Mehrer Onlinemedien haben diese verkürzte Aussage übernommen.
Verkürzt aber sonst noch ok. Sie aber verdrehen jetzt aber doch ziemlich die Tatsachen.
Insoweit würde ich Sie schon bitten, die Aussage (vielleicht nach Lektüre meines eigentlich recht differenzierten Beitrags aus 2007 richtig zu stellen und beim nächsten Mal Zitate zu prüfen, bevor Sie diese in einen Blogbeitrag aufnehmen.
Das ist aus meiner Sicht das Mindeste an (bürger-)journalistischer Sorgfalt, die man an den Tag legen sollte.
Vielen Dank…
Lieber Herr Ulbricht,
hiermit entschuldige ich mich für die Aussage, die ich Ihnen in den Munde gelegt habe.
Mir ist es wichtig, dass alle Teilnehmer eines Diskurses richtig zitiert werden. Leider habe ich ihre Aussage tatsächlich nicht aus ihrem Blog , sondern einer sekundären Quelle entnommen.
Um eine Richtigstellung ihres Punktes werde ich mich umgehend kümmern.
Vielen Dank für den Hinweis!
Hallo Herr Floemer,
vielen Dank für die schnelle Reaktion und das Angebot einer Richtigstellung.
Und Ihre Entschuldigung nehme ich natürlich gerne an.
Insofern nichts für ungut…
Beste Grüsse
Carsten Ulbricht
[...] dem Schwesterblog YuccaTrees, STEREOPOLY, für den ich auch schreibe, habe ich einiges über die Analytics-Problematik gebloggt. Aufgrund des Drucks, dem Google sich in diesem Fall ausgesetzt sieht, rudert der [...]