
Ihr habt sicher schon einmal davon gehört: Studenten werden bezahlt, um illegalen Datenverkehr aufzudecken. Dokumentiert wird dies durch einen einfachen Screenshot. Eine simple Geschäftsidee, die von der ProMedia GmbH (www.antipiracy.de) mit exklusivem Auftrag des Phonoweltwirtschaftsverbandes umgesetzt wird.
Das Landgericht Hamburg hat nun dieses Vorgehen als nicht ausreichend für eine Verurteilung erklärt. Nur weil einem Internetanschluss eine feste IP-Adresse zugeordnet ist, ist dies kein ausreichender Tatverdacht. Die Gerichte bezweifeln nun die Beweiskraft des durch die Musikindustrie erbrachten Materials.
Angeschuldigter bei der Verhandlung war ein Tauschbörsennutzer, der zwei Lieder von “Silbermond” heruntergeladen. Dies wurde von einem litauischen Studenten mit einem Screenshot dokumentiert.


















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