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Stichtag 01.09.2009: Datenschutz ist Chefsache

Datenschutz

Heute tritt eine Neuregelung des Datenschutzgesetzes in Kraft. Daher möchte ich kurz zusammenfassen, welche Neuerungen das mit sich bringt und was der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, aber auch ein Sprecher der Verbraucherzentralen dazu zu sagen haben.

Zu den wichtigsten Novellierungen des Datenschutzgesetzes gehört ohne Zweifel die Einführung strikterer Regeln für den Adresshandel. Bisher hatten Unternehmen die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl an Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf sowie akademische Grade und Titel zu nutzen, wenn der Betroffene der Verwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nun hat sich die Regelung umgedreht. Ab heute dürfen personenbezogene Daten nur mit Einverständnis der betroffenen Person zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels weitergegeben werden. Doch gerade hier sollte man besonders aufpassen, da viele Unternehmen die Einwilligung der Datennutzung ins Kleingedruckte schreiben.

Von Call-Centern darf man ab heute auch nicht einfach mehr so mir nichts dir nichts angerufen werden. So sind Werbeanrufe nur erlaubt, wenn der Angerufene im Vorhinein eindeutig erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Werbeanrufer dürfen ihre Nummer nicht mehr unterdrücken. Falls dem doch so ist, kann es sie bis zu 10.000 Euro kosten. Glücklicherweise kann man telefonisch abgeschlossene Verträge leichter annullieren. Innerhalb einer Frist von einem Monat können Verträge rückgängig gemacht werden.

Darüber hinaus dürfen die gesetzlichen Auflagen über die Aufnahme einer Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz, der Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden sowie die Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht vergessen werden. Eine umfassende, gut lesbare Version der Neuregelungen lassen sich auf der Seite der Bundeszentrale für Datenschutz finden.

In einer Presseerklärung betonte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass personenbezogene Daten kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut seien und des Schutzes bedürfen. „Wer sie erhebt und nutzt muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren. Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten.“

Zudem betonte Peter Schaar, dass auch nach der Bundestagswahl weitere Schritte zur Ausweitung des Datenschutzes unternommen werden müssen. „Dazu gehören in erster Linie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für unerlässlich halte ich es auch, die Aufsichtsbehörden so auszustatten, damit sie ihren wachsenden Aufgaben und Anforderungen auch gerecht werden können. Eine gut ausgestattete Aufsicht ist für guten Datenschutz unverzichtbar“, so Schaar.

Dies sind alles sehr löbliche Worte, doch von Seiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wird in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Änderungen nicht ausreichend seien. Der Vorstand Gerd Billen kritisiert: „Mit Verbraucherdaten darf auch künftig ohne Einwilligung der Betroffenen gehandelt werden.“

Auch mit der Neuregelung soll es ein Leichtes sein, an die Unterschrift des Kunden zu kommen, ohne dass er explizit in die Weitergabe seiner Daten einwilligt. Wie Schaar unterstreicht auch Billen die Notwendigkeit einer Weiterführung einer Datenschutzpolitik im Sinne des Verbrauchers. Das Thema bleibt auch nach den Wahlen am 27. September dieses Jahres aktuell, egal wer das Zepter übernimmt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat im Grunde gute Absichten im Schutz des Verbrauchers seitens der Politik gesehen. Doch über die augenblickliche Gesetzgebung findet Billen sehr eindeutige, kritische Worte: „Die Regierungsfraktionen hatten den geplanten Maßnahmen-Katalog Stück für Stück zurechtgestutzt, bis eine Placebo-Gesetzgebung übrigblieb.“

Bleibt abzuwarten, ob wir Verbraucher in Zukunft eine bessere, konsequentere Stärkung unserer Identität und Rechte erwarten können, oder ob es weiterhin nur so eine schlechte Entschuldigung eines Datenschutzes gibt. Auf jeden Fall habe ich kein Interesse daran, in irgendwelchen Datenbanken zu stehen und von allen Seiten angeblubbert zu werden, ob ich Interesse an Versicherungen, Abos oder sonst etwas habe. Ne danke. Sicherlich habe ich zum Teil selbst Schuld daran, dass ich darin stehe. Wie seht Ihr das denn?

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