Aktion “Klehranlage”: Es geht um die Wahrung der Meinungsfreiheit für Blogger

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Als Blogger hat man ein Privileg. Man kann seine Meinung meist ungefiltert herausschreiben, wie sie einem in den Kopf kommt und damit als Sprachrohr für jene dienen, die nicht bloggen und keine so große Reichweite haben. Man kann auf Missstände hinweisen, die in den Massenmedien keinerlei Bedeutung finden, weil das Interesse in den Augen der jeweiligen Redaktionsleitung nicht groß genug sei.

Ein Blogger kann aber nur dann bestehen, wenn das Recht auf Meinungsfreiheit weiterhin bestehen bleibt. Ein Urteil, das derzeit aber genau an dieser Meinungsfreiheit ruckelt hat nicht nur die Gemüter der Blogger und Rechtsanwälte erregt sondern es auch bis in die Öffentlichkeit gebracht. Der folgende Fall sieht so aus: Ein Blogger hatte über die Machenschaften eines sogenannten Krebsheilers berichtet und im Zuge dieser Berichterstattung ein Video eingebunden, das das ZDF in den 90ern über eben jenen produziert hatte. In seinem Artikel wies er mehrere Male auf den Bericht des ZDFs hin. Auch wenn Blogger und Massenmedien oftmals als Konkurrenz angesehen werden, ist das ZDF durchaus eine Institution, die man als Blogger als Quelle nutzen kann.

Daraufhin wurde der Blogger von dem entsprechenden Heiler abgemahnt und ihm wurde verboten auf dieses Video hinzuweisen und es zu verlinken. Grund hierfür war, dass der sogenannte Krebsheiler kurz vorher ein Verbreitungsverbot des Wiso-Beitrags des ZDF erwirkt hatte, von dem der Blogger nichts wusste. Daraufhin wurde er abgemahnt, weil er dagegen verstoßen hatte.

Er sei seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen, hieß es in dem Urteil. Da er weitergehend den Fernsehbericht auch noch als weiterführende Information für seine Leser “beworben” hatte, statt sich von dem Video zu distanzieren, hafte er als Verbreiter dieses Videos. Statt sich gegen Youtube oder den Uploader zu wenden, hat der Kläger sich gegen einen Blogger gewandt, der das Video lediglich auf seiner Seite eingebunden hat. Für Blogger ist dieses Urteil jedoch eine Katastrophe. Viele haben gar nicht die Mittel und Wege zu prüfen, ob ein Video, das auf Youtube hochgeladen wurde, rechtmäßig produziert und entstanden ist. Gerade eine Quelle wie ZDF und auch Wiso sind genießen eine hohe Anerkennung und Glaubhaftigkeit.

Damit dieses Urteil in einer Berufung aus der Welt geschafft werden kann, fehlt es an finanziellen Mitteln. 20.000 Euro ist das Kostenrisiko für Anwalt Kompa und er ist alleine nicht in der Lage diesen Betrag zu stemmen. Unter dem Namen “Klehranlage” kann man ihm mit einer Spende von 20 Euro helfen, die Meinungsfreiheit im Internet zu stärken und gegen dieses Urteil vorzugehen. Weitere Einzelheiten zu dem Fall und auch die Möglichkeit wie man genau das Vorhaben unterstützt, findet ihr im Artikel vom Kompa selbst.

– Foto: Some rights reserved by dierk schaefer –

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