Heute fand vor dem Landgericht Düsseldorf der Anhörungs-Termin nach Vollstreckung der einstweiligen Verfügung und dem damit einhergehenden Verkaufsstopps des Samsung Galaxy Tab 10.1 statt. Die Anwälte von Apple und Samsung waren zugegen und lieferten sich einen verbalen Schlagabtausch. Dieser endete nach etwa fünf Stunden mit keiner konkreten Entscheidung, das Galaxy Tab 10.1 bleibt jedoch weiterhin unter Verschluss.
Im Vorfeld der heutigen Anhörung gab es bekanntlich einige Punkte, die Apple in die Bredouille brachten: beispielsweise wären zum einen die manipulierten Bilder zu erwähnen, auf denen das Galaxy Tab 10.1 per Photoshop an das Aussehen des iPad angepasst wurde, zum anderen wurde die Beschwerde nach Expertenmeinung vor dem falschen Gerichtsstand eingereicht.
Letzterem Einwand wurde bekanntlich stattgegeben und der europaweite Verkaufsstopp ausgehebelt, in Deutschland bleibt er bis dato jedoch weiterhin bestehen. In Bezug auf die gephotoshoppten Bilder ließ die Richterin Milde walten und tat sie als Versehen ab. Damit bleibt auch die Verletzung des “Geschmacksmusters” bestehen und somit auch die einstweilige Verfügung und der Verkaufsstopp.
Ein weiterer Punkt, der Fragen aufwirft, wurde in der Anhörung angesprochen: Der späte Zeitpunkt des Antrags auf eine einstweilige Verfügung. Zwischen Bekanntwerden der Rechtsverletzung und Einreichung der Beschwerde dürfen theoretisch nur vier Wochen vergehen, dieser Zeitraum wurde allerdings überschritten. Apple begründet den späten Antrag kurioserweise damit, dass sie die Bilder des Galaxy Tabs 10.1 zuerst im Magazin Chip gesehen hätten. Die Bilder des Galaxy Tab 10.1 waren jedoch bereits seit Anfang Juni bei Samsung.de veröffentlicht worden und somit auch für Apple einsehbar.
So oder so wird das Urteil nun erst am 9. September, also nach der IFA gefällt. Dies ist für Samsung eine Niederlage, da das Galaxy Tab 10.1 weder beworben noch verkauft werden darf. Falls Samsung am 9. September Recht zugesprochen bekommen sollte, wird das Apple teuer zu stehen kommen.
Danke an Lars von AllAboutSamsung für die Live-Berichterstattung aus dem Gerichtssaal.
Zum Weiterlesen:
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Also bei o2 my handy wird das Samsung Galaxy Tab 10.1 immer noch angeboten.
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Das Verkaufsverbot bezieht sich auf samsung und nicht die Händler. Offenbar hat O2 eine große Menge am Lager.
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