Apple vs. Samsung vor Gericht: Twitter muss draußen bleiben

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Der Patentkrieg zwischen Apple und Samsung war in den vergangenen Wochen das Thema in den techaffinen Medien. Mal klagt Apple, dass Samsung ein Patent verletzt hat und unterbindet dadurch über den Verkauf des Samsung GalaxyTab 10.1. Dann klagt Samsung wieder dagegen und so zieht sich das Thema durch die Medienlandschaft. Am Freitag nun ist vor dem Landgericht in Mannheim der Fall Apple gegen Samsung verhandelt worden. Das Interessante dabei war, dass der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung die Nutzung von Mobiltelefonen untersagt hat.

Der Grund hierfür war, dass keine Live-Berichterstattung via Twitter stattfinden sollte. Diese Entscheidung änderte nichts daran, dass der Prozess auch weiterhin öffentlich war. Öffentlich bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch nicht automatisch, dass es sich auch um ein Medienereignis handelt.  Eben damit wurde auch begründet, dass eine Berichterstattung via Twitter untersagt wurde.

Gemäß § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist es verboten, Ton- oder Filmaufnahmen von Gerichtsverhandlungen zu machen und diese später zu veröffentlichen. Fraglich bleibt, ob sich diese Regelung auch auf die Nutzung von Twitter anwenden lässt, wie unter anderem ein Berliner Anwalt anmerkt.Im Endeffekt dürfte für die meisten aber wohl ohnehin nur das Ergebnis der Verhandlung eine Rolle spielen und nicht die Art und Weise wie dieses an die Öffentlichkeit gelangt.

– via golem.de

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Jahrgang 1986. Blogger & Journalist. Politologe & Anglist. Technik & Kaffee.

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