DSL-Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab – Entscheidet nun das Gericht?

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Die Telekom bekommt nach den Vertragsänderungen zum volumenbegrenzten Drosselinternet Probleme mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Von der haben sie eine Abmahnung kassiert, in der sie aufgefordert werden, die Vertragsbedingungen bis zum 16. Mai per Unterlassungserklärung wieder zu ändern. Kommen sie dem nicht nach, könnte die Telekom mit ihrem Vorhaben vor Gericht landen, wo dann über die Internet-Drosselung entschieden wird.

Vorgeschichte zur Drosselkom

Ende letzten Monats hatte die Telekom per Pressemitteilung auf die neuen Tarife für DSL hingewiesen. Statt einer Flatrate gibt es nun volumenbasierte Tarife, die Kunden so weit in der Geschwindigkeit des Anschlusses drosseln, dass die meisten modernen Internetdienste nicht mehr funktionieren würden.

Die Reaktion der Kunden

Seitdem ist die Telekom nicht ganz unverdient im Mittelpunkt des Kreuzfeuers zwischen Kunden, Verbraucherzentralen, der Bundesregierung und den eigenen Erwartungen. Doch nicht nur die Tatsache, dass das Internet gedrosselt wird, brachte den Kunden zur Weißglut. Internetaktivisten beklagen, dass mit dem Herausnehmen eigener Dienste die Netzneutralität, die in unserem Gesetz leider noch nicht verankert ist, nichtig gemacht werden würde.

Mit Abmahnung gegen gedrosseltes Netz

Mit der Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist die Telekom nun im Zugzwang. Wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, landet die Telekom vor Gericht und das muss dann über die Vertragsänderungen entscheiden. Für die Telekom würde es – so meine Laienmeinung – nicht gut aussehen, denn viele Dinge wurden zur Änderung der AGB verschwiegen. Vor allem die Aussage, dass Bestandskunden nicht betroffen seien, diese aber bis 2016 alle über einen neuen Vertrag ins Vertragsverhältnis neu hereingeholt werden sollen, stößt auf Unmut der Kunden und Verbraucherschützer.

Vor Gericht wirds spannend

Da das neue Geschäftsmodell mit der Internet-Drosselung steht und fällt, gehe ich davon aus, dass man es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen will. Ab da wird es für uns Kunden dann spannend. Wer sich noch einmal über die Gefahren der Internet-Drosselung einlesen möchte, um nachzuvollziehen, was die Verbraucherzentrale genau stört, der folge diesem Link zum Leitfaden.

– Quelle Caschys Blog

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[…] ist es derzeit schwierig, im Internet überhaupt noch ernstgenommen zu werden. Zu viele Unstimmigkeiten sind in der Argumentation für die Drosselung […]

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