Anfang Februar gab es bei Spiegel Online mal einen Artikel, der sich mit sozialen Netzwerken, Urheberrecht und Abmahnungen beschäftigte. Sinngemäß wurde Rechtsanwalt Christian Solmecke dort zitiert:
Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde.
Damals gab es noch keine Fälle von Abmahnungen und diese Einschätzung war lediglich eine Theorie. Jetzt ist die erste Abmahnung aufgrund der Nutzung eines Bildes auf Facebook geschrieben worden und es wird Zeit, dass wir die Nutzung der Netzwerke und auch die Kompatibilität unseres Urheberrechts mit den derzeit beliebten Netzwerken hinterfragen.
Logge ich mich bei Facebook ein, sehe ich, dass ich sehr aktive Kontakte habe. Sie teilen Bilder, Links, Videos und Resharen diese Inhalte auch von anderen Facebooknutzern. Auffällig ist hierbei, dass kaum einer EIGENE Inhalte teilt. Die Bilder haben andere gemacht, Links führen auch zu den Seiten anderer und die Videos sind fast nie selbstgemacht. Und genau hier gibt es bereits ein Problem. Sämtliche Handlungen dieser Art stellen bereits eine Urheberrechtsverletzung dar und können von den entsprechenden Leuten abgemahnt werden.
Heute morgen bloggte Rechtsanwalt Arno Lampmann:
Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, mit der die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird.
Das kuriose an diesem Fall ist jedoch, dass das Bild nicht vom eigentlichen Profilinhaber auf die Facebook-Seite geladen wurde, sondern von einem Dritten. Dies ist ein Feature von Facebook. Kontakte können, sofern man es zulässt, Inhalte auf den Seiten anderer teilen.
Neben einer wohl angeschlagenen Freundschaft, kann dies für den Inhaber der Seite aber auch teuer werden. Mehrere Hundert Euro Schadensersatz können pro Fall schon einmal gefordert werden.
Wie kann man sich aber schützen?
Wer im Netz aktiv unterwegs ist, kann sich nicht 100 Prozent schützen. Stellenweise wird im Netz sogar vorausgesetzt, dass man eine Urheberrechtsverletzung begeht. Bestes Beispiel hier ist Pinterest. Während in den Richtlinien steht, man sollte die Plattform nicht zur “Self Promotion” nutzen, darf man neuerdings auch keine Inhalte nutzen deren Rechte man nicht besitzt. Da bleiben nur noch gemeinfreie Inhalte über – das sind aber die wenigsten Beiträge auf Pinterest.
Jedes soziale Netzwerk, das die Einbindungen von Linkempfehlungen zulässt generiert hierbei ein kleines Vorschaubild – meist des Artikelbilds. Das ist gut, weil erwiesenermaßen Fotos zum Klicken animieren. Schlecht ist es jedoch, wenn man keine Rechte an dem Bild hat. Dann könnte es Grund für eine Abmahnung werden. Hier kann man sich nun fragen, was angepasst werden muss. Unser Urheberrecht oder die Netzwerke. Ich denke, dass unser Urheberrecht eine Überarbeitung erfahren muss, denn die Netzwerke haben sich nur deswegen so rasant entwickeln können, weil diese “Verstöße” so lang toleriert wurden. Eine strikte, nach dem Gesetz vorgesehene, Reglementierung würde zumindest für Deutschland sämtliche Aktivitäten zum Erliegen bringen.
Aber auch wenn dies lediglich meine persönliche Meinung ist, können einige Verhaltensweisen helfen das Abmahnrisiko zu minimieren.
Einige Verhaltensregeln für den Umgang in sozialen Netzwerken
Sicherheitseinstellungen:
Facebook: Bei Facebook kann man einige Einstellungen vornehmen, die ein Abmahnrisiko minimieren können. Die wichtigste Verhaltensregel ist immer “nur eigene Inhalte teilen”. Das geht natürlich nicht immer und hier sollte man auswählen, wer seine Inhalte lesen darf oder nicht. Das lässt sich übrigens für jeden Beitrag einzeln festlegen.
Möchte man nun auch verhindern, dass Dritte an die eigene Pinnwand posten (denn genau darum ging es ja in der oben zitierten Abmahnung) sollte man folgende Einstellungen machen:
Google+:
Bei Google+ verhält es sich ähnlich. Hier kann man für jeden Beitrag individuell festlegen, wer ihn lesen kann. Die zuletzt gemachte Eingabe wird gespeichert und automatisch für die nächste verwendet.
Bei Google+ gibt es nicht die Möglichkeit, dass Dritte Nachrichten ins eigene Profil schreiben, daher muss man hier keinerlei Einstellungen machen.
Ein Restrisiko bleibt natürlich immer, wenn man sich im Netz bewegt, wenn man allerdings die oben genannten Dinge beachtet, hat man schon einmal viel richtig gemacht.
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War nur eine Frage der Zeit, bis sich Abmahnkanzleien in dieser Form um Facebook “kümmern”. Ich glaube, ein wesentlicher Grund für die bisherige Zurückhaltung war die Befürchtung massenhafter Proteste und Flashmob-Aktionen gegen die eigene Kanzlei. Jetzt steht zu befürchten, dass auf beiden Seiten der Damm bricht: Die Abmahn-Anwälte werden ihren Kollegen nacheifern und die Community wird Wege suchen, sich dagegen zu wehren.
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[…] Webseite stereopoly hat erste Lösungsvorschläge veröffentlicht, mit denen man die Gefahr einer Abmahnung minimieren kann. Wer auf Nummer sicher […]
[…] Reicht es schon, dass Facebook unter “Benachrichtigungen” einen neuen Pinnwandeintrag meldet? Oder muss das fremde Posting erst kommentiert werden? Kann man einem Bild überhaupt ansehen, ob es urheberrechtlich geschützt ist? All diese Fragen warten auf gerichtliche Klärung, auch im Sinne der Nutzer. Bis es soweit ist, bleibt nur der Ratschlag, bei der Nutzung von Facebook und anderen Netzwerken größtmögliche Vorsicht walten zu lassen. Konkret heißt das: restriktiv festlegen, wer auf die eigene Seite Einblick hat, nur eigene Inhalte weitergeben und – im Fall von Facebook – verhindern, dass Dritte im eigenen Profil posten. Einen entsprechenden Leitfaden findet man im Stereoploy-Blog. […]
[…] […]
Weiß jemand, ob ich abgemahnt werden kann, wenn ich auf Facebook einen Link zu einem Youtube-Video oder zu einem Foto irgendwo mit Miniaturbild teile? Das heißt, ich lade das Video oder Foto nicht auf einer Pinnwand hoch, sondern setze den Link zum Video bzw. Foto, allerdings erscheint dann standardmäßig ein Miniatur-Vorschaubild. Kann ich durch dieses Bild Probleme bekommen?
Theoretisch ist das möglich, praktisch halte ich es allerdings für sehr unwahrscheinlich. Mir ist zumindest kein Fall bekannt wo das einmal passiert sein sollte.
Weiß jemand, ob ich abgemahnt werden kann, wenn ich auf Facebook einen Link zu einem Youtube-Video oder zu einem Foto irgendwo mit Miniaturbild teile?