IMHO: Vorratsdaten- Speicherung noch lange nicht vom Tisch

kabel IMHO: Vorratsdaten- Speicherung noch lange nicht vom Tisch Web

Als gestern das Bundesverfassungsgericht sein Urteil sprach, knallten vielerorts die Sektkorken. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und darf ab sofort nicht mehr angewandt werden. Leider ist damit die Sache noch lange nicht vom Tisch.

2007 gingen noch Zehntausende in Berlin auf die Straße um gegen das geplante Gesetz zu demonstrieren und über 30.000 Menschen beteiligten sich an einer Sammelklage. Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass festgehalten wird, wann wir mit wem telefonieren, mailen, welchen Betreff eine solche Mail enthält, und in Verbindung mit dem Handy auch, wann wir uns wo aufhalten, sofern wir es nicht abschalten. Nur der Inhalt einer Mail oder eines Telefonates wurde nicht gespeichert. Die Internet-Provider sollten diese Daten auf Vorrat speichern und je nach Bedarf den Ermittlungsbehörden zugänglich machen.

Das Gesetz wurde zwar gestern vom Verfassungsgericht gekippt – es darf nicht mehr angewendet werden und die bisher gespeicherten Daten sind zu löschen – vorbei ist der Spuk deshalb aber noch nicht. Das Verfassungsgericht hatte nämlich nichts dagegen, dass überhaupt gespeichert wird, sondern nur wie diese Daten aufbewahrt, gesichert und abgerufen werden können. Um das umzusetzen, muss natürlich ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden. Leider wird das früher oder später geschehen, weil das Gesetz einer EU-Richtlinie folgt, die Deutschland umzusetzen hat.

Die Justizministerin Leuthäusser-Schnarrenberger wird also gezwungen sein, an der Neuauflage eines Gesetzes zu arbeiten, gegen das sie selbst geklagt hatte, als sie noch in der Opposition war. Die Vorratsdatenspeicherung 2.0 steht vor der Tür und kann nur abgewendet werden, wenn ein Gericht feststellt, dass die Speicherung an sich und die ganze EU-Richtlinie unwirksam sind.

P.S.: IP-Adressen werden übrigens weiterhin ganz unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung von den Providern protokolliert und bei Bedarf an Ermittlungsbehörden weitergegeben. Der Richterspruch ist also auch keine Entwarnung für Filesharer.

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei

0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
0
Would love your thoughts, please comment.x