Der Patentkrieg Apple vs Samsung geht in die nächste Runde. Wie die niederländische Website Webwereld heute berichtet, wurde das Verkaufsverbot, welches über das Galaxy Tab 10.1 verhängt wurde, vom Landgericht Düsseldorf bis zum 25. August beinahe vollständig aufgehoben. Das einzige Land, in dem das Honeycomb-Tablet von Samsung weiterhin nicht verkauft werden darf, ist Deutschland.
Am 25. August findet die nächste Anhörung statt, bei der sich Samsungs Anwälte zu der Anschuldigung seitens Apple äußern können. Hält das Gericht Samsung der Verletzung des Geschmacksmusters des iPad für schuldig, bleibt das Verkaufsverbot bestehen. Erhält aber Samsung Recht darf der Hersteller seinen “iPad-Killer” (lange nicht mehr verwendet) wieder verkaufen und Apple wird dazu verdonnert, eine gehörige Strafe zu zu zahlen.
In den letzten Tagen sind einige Fehler in der von Apple eingereichten Klage aufgetaucht, die sehr am guten Ausgang für Apple zweifeln lassen. Zum einen haben Apples Anwälte offenbar vor dem falschen Gerichtsstand die Beschwerde eingereicht, zum anderen scheint in den eingereichten Unterlagen jemand mit Photoshop nachgeholfen zu haben, damit das Galaxy Tab dem iPad möglichst ähnlich sieht.
Warten wir ab, wie das Gericht am 25. August entscheidet…
Zum Weiterlesen:
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– via –
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