Wende im Verfahren Apple vs. Samsung – was wusste Samsung schon vorher?

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Die Empörung (auch meine) war groß, als Apple eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkte, die einen Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Tab 10.1 zur Folge hat. Samsung geriert sich in dem Verfahren als Opfer – sagt aber auch nicht die ganze Wahrheit.

Ich bleibe zwar bei meiner Meinung, dass Apple nicht gerade Selbstsicherheit ausstrahlt, wenn sie die Konkurrenz via einstweiliger Verfügung wegbeißen müssen – es sieht aber ganz danach aus, als habe Apple in der Sache Recht und spiele Samsung ein eher schmuddeliges Spiel. Als die einstweilige Verfügung bekannt wurde, gab Samsung sich als verfolgte Unschuld: Laut Sprecher Kim Titus sei man von der einstweiligen Verfügung kalt erwischt worden und hätte vorher nicht die geringste Mitteilung von Apple erhalten.

Nun wird klar, dass Samsung sehr wohl kommen sah, dass Apple klagen würde. Eine so genannte Schutzschrift ist aufgetaucht. Das ist ein Papier, mit dem man sich bei Gericht vor einer drohenden einstweiligen Verfügung schützen kann, sofern das Gericht sie anerkennt. Die hatte Samsung bereits am 29. Juli eingereicht, welche aber nicht angenommen wurde. Damit ist klar, dass Samsung offenbar einen Konflikt mit Apple in Kauf genommen hat und beim Bau des Galaxy Tab 10.1 eventuell mehr abgekupfert haben könnte, als sich beim Bau eines Tablets von sich aus ergibt – schließlich ist Samsung ja zugleich Apple-Lieferant. Auf der anderen Seite hätte Samsung auch rein vorsorglich eine solche Schutzschrift an entsprechende Gerichte geschickt, da der Konzern nach dem verschobenen Launch des Galaxy Tabs in Australien weitere Probleme erahnte.

Am 25. August findet übrigens die Anhörung vor dem Landgericht Düsseldorf statt, in dem entschieden wird, ob das Galaxy Tab wieder verkauft werden darf. Angesichts der ersten Entscheidung des Richters zugunsten von Apple, ist es nicht gut um Samsung bestellt. Falls das Verkaufsverbot bestätigt wird, wird Samsung sich an die nächst höhere Instanz, das Oberlandesgericht Düsseldorf, wenden müssen, um Einspruch einzulegen. Parallel dazu würde auch die erste Verhandlung weiterlaufen, welche in etwa ein ganzes Jahr in Anspruch nehmen wird. Ob wir in diesem Jahr mit der Verfügbarkeit des Galaxy Tabs noch rechnen können, steht daher in den Sternen.

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Samsung: Importverbot des Galaxy Tab nicht rechtskräftig | Appleunity
11 Jahre zuvor

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